Verkaufsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2026
Dieser Kaufvertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen („Käufer“) und ARTEC EUROPE, S.à r.l. mit Sitz in 4 Rue Lou Hemmer, L-1748 Senningerberg, Luxemburg (einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften) („Artec“) über den Verkauf von Artec-Produkten. Diese umfassen einen oder mehrere Artec 3D-Scanner, Zubehör, Software, zugehörige Dienstleistungen, Technologie und Dokumentation oder beliebige Kombinationen von Produkten, die als Einheit (Bundles) verkauft werden (zusammen die „Produkte“ oder einzeln ein „Produkt“).
Für jedes an den Käufer gelieferte Produkt gelten die folgenden Bedingungen:
- Das Produkt und alle autorisierten Kopien davon dürfen nur im Rahmen dieses Vertrags verwendet werden. Der Käufer erkennt an, dass alle Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Persönlichkeitsrechte, geistigen Schöpfungen (literarische und künstlerische Werke einschließlich Softwareprogramme), Designs und Modelle, Marken, Patente, Dienstleistungsmarken, Handelssymbole, Handelsnamen, sonstige geistige Eigentumsrechte und ähnliche Rechte jeglicher Art in Bezug auf das Produkt (zusammenfassend „Geistige Eigentumsrechte“) Eigentum von Artec Europe S.à r.l. sowie deren verbundenen Unternehmen, Lizenzgebern und Tochtergesellschaften sind und bleiben, selbst wenn Vorschläge des Käufers in aktuelle oder spätere Versionen des Produkts einfließen.
- Der Käufer ist nicht berechtigt (und darf Dritten nicht gestatten): (a) das Produkt zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zurückzuentwickeln oder zu versuchen, Quellcode, zugrunde liegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder Programmierschnittstellen des Produkts auf irgendeine Weise zu rekonstruieren oder zu ermitteln; (b) Produktkennzeichnungen, Eigentums-, Urheberrechts- oder sonstige Hinweise im oder auf dem Produkt zu entfernen; (c) Teile des Produkts zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen. (d) Teile des Produkts, einschließlich Software und Hardware, vom Produkt selbst zu trennen oder Teile des Produkts getrennt vom Produkt zu verwenden; (e) öffentlich zu behaupten oder anzudeuten, dass der Käufer an der Entstehung, Entwicklung oder Verbesserung des Produkts beteiligt war; (f) die Tatsache zu verschleiern oder herunterzuspielen, dass das Produkt geistiges und gewerbliches Eigentum von Artec darstellt.
- Sofern nicht in einer gesondert ausgehandelten Vereinbarung anders angegeben oder eine Drittanbieterlizenz mit der Software (die „Software“) bereitgestellt wird, erhält der Käufer – vorausgesetzt, er hat alle anfallenden Lizenzgebühren entrichtet und hat keine gesonderte Vereinbarung mit der Software getroffen oder eine Drittanbieterlizenz erhalten – eine beschränkte, lizenzgebührenfreie, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und widerrufliche Lizenz. Diese Lizenz ist ausschließlich auf die Nutzung der Software-Anwendung mit der gegebenenfalls zusammen mit der Software verkauften Hardware für deren vorgesehene Zwecke beschränkt. Diese Zwecke schließen aus, dass der Käufer Produkte oder Dienstleistungen an Dritte weitergibt, die diese von der Pflicht zum Erwerb einer separaten Lizenz für die Software befreien würden.
- Der Käufer erkennt an, dass Artec im Verhältnis zwischen den Parteien alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Produkten besitzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen geistigen Eigentumsrechte. Artec behält sich alle Rechte vor, die dem Käufer hierunter nicht ausdrücklich gewährt werden. Es bestehen keine stillschweigenden Rechte. Der Käufer darf keine Vertraulichkeitsvermerke oder Eigentumshinweise, die auf oder in den Produkten angebracht sind, verändern, entfernen, modifizieren oder unterdrücken.
- Die Rechte von Artec erstrecken sich auf alle beigefügten gedruckten Materialien und Online- oder elektronischen Dokumentationen sowie auf alle autorisierten Kopien der vorgenannten Materialien. Die hier verwendete Software umfasst unveröffentlichte Software, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche oder geschützte Informationen von Artec oder seinen Lizenzgebern und wurde auf eigene Kosten entwickelt. Der Käufer darf von Artec gelieferte Softwareprodukte oder Module von Drittanbietern ausschließlich in Verbindung mit den Produkten verwenden, sofern die Lizenzbedingungen der Drittanbietersoftware nichts anderes vorsehen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Software weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen oder privaten Äußerungen von Artec zu zukünftigen Funktionen abhängig ist, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich vereinbart.
- Die Software kann eingebettete Drittanbietersoftware („Eingebettete Drittanbietersoftware“) enthalten. Die Lizenzgeber dieser eingebetteten Drittanbietersoftware sind Drittbegünstigte und berechtigt, alle Rechte und Vorteile geltend zu machen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben. Die Lizenzgeber dieser eingebetteten Drittanbietersoftware haften nicht für die Verpflichtungen von Artec aus diesen Bedingungen, und die Rechte und Ansprüche des Käufers in Bezug auf eingebettete Drittanbietersoftware richten sich ausschließlich gegen Artec. Der Käufer darf eingebettete Drittanbietersoftware nicht unabhängig von der Software nutzen oder darauf zugreifen, es sei denn, er erwirbt die entsprechenden Lizenzen. Unter bestimmten Umständen wird Artec den Käufer darauf hinweisen, dass er Lizenzen für weitere Drittanbietersoftware („Drittanbietersoftware“) zur Verwendung in Verbindung mit der Software benötigt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die zwischen ihm und dem jeweiligen Drittanbieter von Software vereinbarten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen, Haftungsfreistellung und Support, ausschließlich zwischen ihm und dem Drittanbieter gelten und Artec keinerlei Verantwortung oder Haftung für diese Drittanbieter-Software übernimmt. Artec-Produkte können Open-Source-Software („Open Source“) enthalten. Wird Open Source verwendet, stellt Artec dem Käufer auf dessen schriftliche Anfrage die entsprechende Open-Source-Software gemäß den geltenden Lizenzbedingungen zur Verfügung. Bei Beendigung der Softwarelizenz aufgrund eines Verstoßes des Käufers gegen diese Bedingungen ist der Käufer verpflichtet, die Nutzung einzustellen und alle Kopien der Software sowie die zugehörige Dokumentation zu vernichten oder an Artec zurückzugeben und Artec eine schriftliche Erklärung über die Einhaltung der Bedingungen vorzulegen.
- Die Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen. Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Gewährleistungen werden keine Rückerstattungen oder Umtausche gewährt, es sei denn, das Produkt ist defekt. In diesem Fall wird Artec nach eigenem Ermessen die Produkte reparieren oder umtauschen oder den Kaufpreis erstatten.
- Der Käufer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass Artec weder vertraglich noch deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig für Schäden haftet, die aus diesem Vertrag und/oder der Nutzung der Produkte entstehen oder damit in Zusammenhang stehen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, haftet Artec in keinem Fall für indirekte, besondere, zufällige, Straf-, exemplarische oder Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns), selbst wenn Artec auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, Artec von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und zu verteidigen, die sich aus der Nutzung der Produkte durch den Käufer und anderen Aktivitäten im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben. Nichts in diesem Vertrag schränkt die Haftung von Artec für Personenschäden oder Todesfälle ein, die durch Fahrlässigkeit von Artec verursacht wurden.
- Der Käufer darf die Produkte nur für rechtmäßige Zwecke verwenden. Der Käufer darf keine Handlungen vornehmen, die die Integrität und Sicherheit der Produkte beeinträchtigen könnten.
- Der Käufer darf die Produkte nicht im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, Lagerung, Erkennung, Identifizierung oder Verbreitung von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern oder der Entwicklung, Herstellung, Wartung oder Lagerung von Raketen, die solche Waffen transportieren können, oder für militärische Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Artec verwenden.
- Der Käufer erkennt ausdrücklich die Sanktionen, Embargos, Handelsbeschränkungen (einschließlich Dual-Use-Güter), alle anwendbaren Exportkontrollbestimmungen, Verbote, Untersagen und sonstigen restriktiven Maßnahmen („Restriktive Maßnahmen“) an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung, die im Zusammenhang mit den Produkten oder Teilen der Produkte oder im Zusammenhang mit deren Verwendung, Weitergabe, Handel, Anbieten zum Verkauf oder Weitergabe entstehen können. Dies umfasst insbesondere:
- Restriktive Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
- Restriktive Maßnahmen der Europäischen Union, einschließlich derjenigen, die durch Beschlüsse der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union oder durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auferlegt wurden.
- Restriktive Maßnahmen der Vereinigten Staaten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Maßnahmen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) und des Bureau of Industry and Security (BIS).
- Restriktive Maßnahmen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.
- Restriktive Maßnahmen, die für das Produkt gelten und von den Behörden des Heimatlandes des Käufers oder des Export-, Import-, vorübergehenden Einfuhr- oder Transitlandes verhängt werden.
- Der Käufer sichert zu, dass weder seine Kunden, Partner, Sponsoren, Investoren noch Aktionäre, Geschäftsführer, Kandidaten für den Geschäftsführerposten, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter, verbundenen Unternehmen oder sonstige im Namen des Käufers handelnde Personen derzeit Gegenstand oder Ziel von Sanktionsmaßnahmen sind oder sich in einem Land oder Gebiet befinden, das Gegenstand oder Ziel solcher Sanktionsmaßnahmen ist.
- Der Käufer darf weder direkt noch indirekt Produkte oder Technologien, die im Rahmen dieses Vertrags geliefert werden, verkaufen, exportieren, reexportieren, übertragen, vermieten, verleihen, zur Verfügung stellen oder auf sonstige Weise zugänglich machen oder deren Nutzung ermöglichen: (a) in die Russische Föderation oder nach Belarus oder zur Verwendung dort; (b) in ein anderes Land oder Gebiet, das gemäß geltenden Sanktionsmaßnahmen als „beschränktes Land oder Gebiet“ eingestuft ist; oder (c) an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder staatliche Stellen, die Gegenstand oder Ziel von Sanktionsmaßnahmen sind, in einer Weise, die zu einem Verstoß gegen diese Sanktionsmaßnahmen führen würde. Die aktuelle Liste der Länder und Gebiete, für die Beschränkungen gelten, umfasst Afghanistan, Kuba, Kongo, die Zentralafrikanische Republik, Belarus, Iran, Libanon, Libyen, Myanmar (Birma), Nordkorea, Palästina/das Palästinensische Gebiet (einschließlich des Gazastreifens), Russland, die Krim und die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete in den Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja, Somalia, Sudan (Südsudan), Syrien, Venezuela, Jemen, Simbabwe sowie alle weiteren Länder und Gebiete, für die Beschränkungen gelten und die von den Behörden der jeweiligen Länder und anerkannten internationalen Organisationen gegebenenfalls aktualisiert werden (die „beschränkten Länder und Gebiete“). Diese Liste ist nicht abschließend und dient lediglich der Übersichtlichkeit.
- Der Käufer, seine Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Kunden, Partner und sonstige Personen, die die Produkte verwenden oder besitzen, sind verpflichtet, alle genannten Beschränkungen einzuhalten. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für jegliche Verstöße gegen die Beschränkungen durch die in dieser Klausel genannten Personen oder Dritte.
- Der Käufer ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf die Produkte, die Ergebnisse oder die Arbeit bzw. den Zugriff zu unbefugten Zwecken zu verhindern und den Wiederverkäufer (sofern vorhanden) oder Artec unverzüglich über jegliche Versuche von Personen oder Organisationen aus Ländern, die den Sanktionsmaßnahmen unterliegen, auf die Produkte zu informieren.
- Artec kann jederzeit Unterlagen anfordern, um die Einhaltung der Sanktionsmaßnahmen durch den Käufer zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Unterlagen unverzüglich bereitzustellen. Artec behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Haftung alle Produkte, Dienstleistungen und Technologien unverzüglich auszusetzen oder einzuschränken, wenn: (a) der Käufer die angeforderten Unterlagen nicht bereitstellt oder (b) Artec einen Verstoß gegen die Bestimmungen begründet vermutet. Die Dienstleistungen werden erst wieder aufgenommen, nachdem der Käufer Artec einen zufriedenstellenden Nachweis über die Einhaltung der Bestimmungen erbracht hat.
- Der Käufer stellt den Wiederverkäufer (sofern vorhanden) und Artec im Falle eines Verstoßes gegen die Wettbewerbsbeschränkungen schadlos, unabhängig davon, ob dieser durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Käufers, seiner Mitarbeiter oder verbundenen Personen oder Dritter verursacht wurde oder ob der Verstoß nach der Weitergabe, Übertragung, Lizenzierung oder dem Verkauf der Produkte an Dritte unter Verstoß gegen die vorliegenden Bedingungen und die geltenden Wettbewerbsbeschränkungen erfolgte. Die hierin enthaltene Liste der Wettbewerbsbeschränkungen ist nicht abschließend und kann von den zuständigen Behörden gegebenenfalls aktualisiert werden. Es obliegt dem Käufer, sich über die jeweils geltenden Wettbewerbsbeschränkungen zu informieren und diese vollständig einzuhalten.
Dieser Kaufvertrag unterliegt dem Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss der Kollisionsnormen und ist nach diesem auszulegen und anzuwenden. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Luxemburg. Die Parteien vereinbaren, dass das Wiener Übereinkommen von 1980 („Übereinkommen über den internationalen Warenkauf“) und alle internationalen und nationalen gesetzlichen (oder sonstigen) Umsetzungen dieses Übereinkommens, soweit gesetzlich zulässig, auf den Verkauf der Produkte im Rahmen dieses Kaufvertrags keine Anwendung finden. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.