Verkaufsbedingungen
Diese Kaufvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ihnen („Käufer“) und ARTEC EUROPE S.à r.l. mit Sitz in 4 Rue Lou Hemmer, L-1748 Senningerberg, Luxemburg (einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften) („Artec“) über den Verkauf von Artec-Produkten, die einen oder mehrere Artec-3D-Scanner, Zubehör, Software, zugehörige Dienstleistungen, Technologien und Dokumentationen oder beliebige Kombinationen von Produkten, die als eine Einheit (Bundles) verkauft werden (zusammen „Produkte“ oder einzeln „Produkt“), umfassen.
Jedes dem Käufer bereitgestellte Produkt unterliegt den folgenden Bedingungen:
Das Produkt und alle autorisierten Kopien dürfen nur in der durch diese Vereinbarung erlaubten Weise genutzt werden. Der Käufer erkennt an, dass sämtliche Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Urheberpersönlichkeitsrechte, geistige Schöpfungen (einschließlich literarischer und künstlerischer Werke wie Softwareprogramme), Design- und Modellrechte, Marken, Patente, Dienstleistungsmarken, Handelssymbole, Handelsnamen, andere geistige Eigentumsrechte und ähnliche Rechte jeglicher Art in Bezug auf das Produkt (zusammen „Rechte an geistigem Eigentum“) jederzeit Eigentum von Artec Europe S.à r.l. einschließlich deren Lizenzgebern, verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften bleiben, selbst wenn Vorschläge des Käufers in aktuelle oder spätere Versionen des Produkts einfließen.
Der Käufer darf nicht (und wird Dritten nicht erlauben):
(a) das Produkt dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zurückentwickeln oder versuchen, Quellcode, zugrundeliegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder Programmierschnittstellen des Produkts auf beliebige Weise zu rekonstruieren oder zu entdecken;
(b) Produktkennzeichnungen, Schutzrechts-, Urheberrechts- oder andere Hinweise im oder am Produkt entfernen;
(c) Teile des Produkts verändern oder abgeleitete Werke davon erstellen;
(d) Komponenten, einschließlich Software und Hardware, vom Produkt trennen oder separat vom Produkt nutzen;
(e) öffentlich behaupten oder implizieren, der Käufer habe bei der Entwicklung, Verbesserung oder Schaffung des Produkts mitgewirkt;
(f) verschleiern oder verharmlosen, dass das Produkt geistiges und kommerzielles Eigentum von Artec ist.
Sofern nicht in einer gesondert ausgehandelten Vereinbarung festgelegt oder eine Drittlizenz für die Software (die „Software“) bereitgestellt wird – vorausgesetzt, der Käufer hat alle anfallenden Lizenzgebühren bezahlt und es wurde keine separate Vereinbarung getroffen oder eine Drittlizenz erteilt – erhält der Käufer eine eingeschränkte, gebührenfreie, nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz, die ausschließlich auf die Nutzung der Softwareanwendung mit der ggf. gemeinsam verkauften Hardware für den vorgesehenen Zweck beschränkt ist. Dieser Zweck schließt es ausdrücklich aus, Dritten Produkte oder Dienstleistungen zu verschaffen, die diese von der Notwendigkeit entbinden würden, eine eigene Lizenz für die Software zu erwerben.
Der Käufer erkennt an, dass Artec alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Produkten einschließlich aller damit verbundenen Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und anderer Rechte an geistigem Eigentum besitzt. Artec behält sich alle nicht ausdrücklich hier gewährten Rechte vor. Es werden keine stillschweigenden Rechte eingeräumt. Der Käufer wird keine Vertraulichkeitshinweise oder Schutzrechtsvermerke auf den Produkten verändern, entfernen oder unterdrücken.
Artec’s Rechte erstrecken sich auf sämtliche gedruckten Materialien und Online- oder elektronische Dokumentationen sowie auf autorisierte Kopien dieser Materialien. Die hier erwähnte Software umfasst unveröffentlichte Software, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche oder proprietäre Informationen von Artec oder deren Lizenzgebern und wurde auf eigene Kosten entwickelt. Der Käufer darf Drittsoftware oder -module, die von Artec geliefert werden, ausschließlich mit den Produkten verwenden, es sei denn, die Lizenzbedingungen der Drittsoftware sehen etwas anderes vor. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Software nicht von der Lieferung zukünftiger Funktionalitäten oder Features abhängig ist und auch nicht von etwaigen mündlichen oder schriftlichen, öffentlichen oder privaten Zusagen seitens Artec über solche zukünftigen Funktionalitäten oder Features, es sei denn, dies wurde schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
Die Software kann eingebettete Drittsoftware („eingebettete Drittsoftware“) enthalten. Die Lizenzgeber solcher eingebetteten Drittsoftware sind berechtigte Drittbegünstigte und dürfen alle Rechte aus diesen Bedingungen für sich durchsetzen. Diese Lizenzgeber sind nicht verantwortlich für Verpflichtungen oder Zusagen von Artec aus diesen Bedingungen, und Ansprüche oder Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf die eingebettete Drittsoftware bestehen ausschließlich gegenüber Artec. Der Käufer darf nicht direkt auf eingebettete Drittsoftware zugreifen oder diese unabhängig von der Software nutzen, es sei denn, er hat entsprechende Lizenzen erworben. Unter Umständen wird Artec den Käufer darauf hinweisen, dass für andere Drittsoftware („Drittsoftware“) eine separate Lizenz für die Nutzung in Verbindung mit der Software erforderlich ist. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Bedingungen (einschließlich Garantien, Freistellungen und Support) ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Drittsoftware-Anbieter gelten und dass Artec für diese Drittsoftware keinerlei Verantwortung oder Haftung übernimmt. Artec-Produkte können Open-Source-Software („Open Source“) enthalten. Wenn Open Source verwendet wird, wird Artec dem Käufer auf schriftliche Anfrage die entsprechende Open-Source-Software gemäß den geltenden Lizenzbedingungen bereitstellen. Bei einer Kündigung der Softwarelizenz aufgrund eines Verstoßes des Käufers gegen diese Bedingungen hat der Käufer die Nutzung einzustellen und alle Kopien der Software und der zugehörigen Dokumentation zu vernichten oder an Artec zurückzugeben und Artec eine schriftliche Bestätigung darüber vorzulegen.
Die Produkte sind nicht erstattungsfähig. Unbeschadet gesetzlicher Gewährleistungsrechte werden keine Rückgaben oder Umtausch akzeptiert, es sei denn, das Produkt ist mangelhaft. In diesem Fall wird Artec nach eigenem Ermessen das Produkt reparieren, umtauschen oder den Kaufpreis erstatten.
Der Käufer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass Artec keinerlei Haftung – weder vertraglich noch deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit) oder sonst – aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und/oder der Nutzung der Produkte trifft. Insbesondere haftet Artec unter keinen Umständen für indirekte, spezielle, beiläufig entstandene, Straf-, exemplarische oder Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne), selbst wenn Artec auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Der Käufer verpflichtet sich, Artec von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung der Produkte durch den Käufer oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben. Nichts in dieser Vereinbarung soll Artec’s Haftung für Personenschäden oder Tod aufgrund von Fahrlässigkeit von Artec beschränken.
Der Käufer erkennt ausdrücklich an und verpflichtet sich, alle Sanktionen, Embargos, Handelsbeschränkungen (einschließlich Dual-Use-Güter), Exportkontrollbestimmungen, Verbote und sonstigen restriktiven Maßnahmen („Restriktive Maßnahmen“) in Bezug auf die Produkte oder Teile davon oder die Nutzung, Übertragung, das Angebot zum Verkauf oder den Verkauf von Produkten oder deren Teilen einzuhalten. Dazu zählen:
● Restriktive Maßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
● Restriktive Maßnahmen der Europäischen Union, einschließlich solcher, die durch Entscheidungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU oder durch nationales Recht der Mitgliedstaaten verhängt wurden.
● Restriktive Maßnahmen der Vereinigten Staaten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Maßnahmen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) und des Bureau of Industry and Security (BIS).
● Restriktive Maßnahmen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.
● Restriktive Maßnahmen, die vom Heimatland des Käufers oder vom Ausfuhr-, Einfuhr-, Transit- oder vorübergehenden Einfuhrland in Bezug auf das Produkt verhängt wurden.
Der Käufer erklärt und sichert zu, dass keiner seiner Kunden, Partner, Sponsoren, Investoren, Anteilseigner, Direktoren, nominierten Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, verbundenen Unternehmen oder sonstigen Personen, die im Namen des Käufers handeln, Gegenstand von Restriktiven Maßnahmen ist oder in einem Land ansässig, organisiert oder wohnhaft ist, das diesen Maßnahmen unterliegt.
Der Käufer wird keine Produkte oder Technologien aus dieser Vereinbarung direkt oder indirekt verkaufen, exportieren, re-exportieren, übertragen, vermieten, verleihen, verfügbar machen oder anderweitig zugänglich machen oder nutzen:
(a) für oder in der Russischen Föderation oder Belarus;
(b) in jedem anderen Land oder Gebiet, das als „Eingeschränktes Land oder Gebiet“ unter den geltenden Restriktiven Maßnahmen gilt;
(c) gegenüber einer Person, Organisation oder staatlichen Stelle, die solchen Restriktiven Maßnahmen unterliegt, in einer Weise, die zu einem Verstoß gegen diese Maßnahmen führen würde.
Die aktuelle Liste der eingeschränkten Länder und Gebiete umfasst Afghanistan, Kuba, Kongo, Zentralafrikanische Republik, Belarus, Iran, Libanon, Libyen, Myanmar (Burma), Nordkorea, Russland, die Krim, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Ukraine in den Oblasten Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja, Somalia, Sudan (Südsudan), Syrien, Venezuela, Jemen, Simbabwe und jedes andere Land oder Gebiet unter restriktiven Maßnahmen, wie sie von den zuständigen Behörden und anerkannten internationalen Organisationen laufend aktualisiert werden. Diese Liste ist nicht abschließend und dient nur zur Orientierung.
Der Käufer, seine Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Kunden, Partner und andere Nutzer oder Besitzer der Produkte haben alle diese Restriktiven Maßnahmen vollständig einzuhalten. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für Verstöße gegen die Restriktiven Maßnahmen durch die in dieser Klausel genannten Personen oder Dritte.
Der Käufer wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugang oder eine unbefugte Nutzung der Produkte oder ihrer Ergebnisse zu verhindern und Reseller (sofern vorhanden) oder Artec unverzüglich über Versuche von Personen oder Unternehmen aus Ländern mit Restriktiven Maßnahmen zu informieren, auf die Produkte zuzugreifen.
Artec kann jederzeit Dokumentationen anfordern, um die Einhaltung der Verpflichtungen zu den Restriktiven Maßnahmen durch den Käufer zu überprüfen, und der Käufer muss diese umgehend bereitstellen. Artec behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Haftung alle Produkte, Dienstleistungen und Technologien sofort auszusetzen oder einzuschränken, wenn:
(a) der Käufer die angeforderten Dokumente nicht bereitstellt oder
(b) Artec begründeten Verdacht auf einen Verstoß hat.
Eine Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt nur nach zufriedenstellendem Nachweis der Einhaltung.
Der Käufer verpflichtet sich, Reseller (sofern vorhanden) und Artec jederzeit schadlos zu halten für Verstöße gegen Restriktive Maßnahmen, gleichgültig, ob sie durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Käufers, seiner Mitarbeiter, verbundenen Personen oder Dritter oder nach Weitergabe, Übertragung, Lizenzierung oder Verkauf der Produkte an Dritte unter Verstoß gegen diese Bedingungen und geltende Restriktive Maßnahmen erfolgen. Die hier genannte Liste der Restriktiven Maßnahmen ist nicht abschließend und kann von den zuständigen Behörden jederzeit aktualisiert werden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich über Änderungen zu informieren und diese vollständig einzuhalten.
Diese Kaufvereinbarung unterliegt dem Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass das Wiener Übereinkommen von 1980 („Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf“) sowie alle internationalen und nationalen Umsetzungen dieses Übereinkommens auf den Verkauf der Produkte nach dieser Kaufvereinbarung keine Anwendung finden. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in der Stadt Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.